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Verwaltungsrecht

Unter dem Oberbegriff Verwaltungsrecht werden alle Rechtssachen mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung erfasst.
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Beratung über die vorgerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren bis hin zur Prozessführung. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie vor allen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Länder und vor dem Bundesverwaltungsgericht.
In unseren Standorten stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Seite, denen die Rechtsanwaltskammer aufgrund des Nachweises besonderer Kenntnisse in diesem Spezialbereich der Titel "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zuerkannt hat.

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